Willkommen beim Förderverein Bewährungshilfe Köln e.V.
Kriminalpolitische Grundlagen des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.V.
Bewährungshilfe hilft allen Bürgerinnen und Bürgern! Inwiefern?
Mit ihr wird aus humanitären Gründen verurteilten Bürger:innen bei ihrer Wiedereingliederung geholfen und als deren Ergebnis krimineller Rückfall vermieden und damit Bürger:innen davor geschützt, Opfer einer Straftat zu werden, ein Mehr an innerer Sicherheit erreicht und schließlich die Steuerzahler entlastet, denn (Rückfall-) Kriminalität kostet viel Geld.
Die zentralen Gründe für Resozialisierung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem so genannten Lebach-Urteil vom 5.6.1973 (BVerfGE 35, 202 – 245 (Lebach)) formuliert: „...Als Träger der aus der Menschenwürde folgenden und ihren Schutz gewährleistenden Grundrechte muss der verurteilte Straftäter die Chance erhalten, sich nach Verbüßung seiner Strafe wieder in die Gemeinschaft einzuordnen. Vom Täter aus gesehen erwächst dieses Interesse der Resozialisierung aus seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 GG (Recht auf Menschenwürde). Von der Gemeinschaft aus betrachtet verlangt das Sozialstaatsprinzip staatliche Vor- und Fürsorge für Gruppen der Gesellschaft, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind; dazu gehören auch die Gefangenen und Entlassenen. Nicht zuletzt dient die Resozialisierung dem Schutz der Gemeinschaft selbst; diese hat ein unmittelbares Interesse daran, dass die Täterin, der Täter nicht wieder rückfällig wird und erneut seine Mitbürger:innen oder die Gemeinschaft schädigt…"
Resozialisierung und Bewährungshilfe können aber nur gelingen, wenn dies nicht dem Staat überlassen bleibt. Denn die unmittelbare und mittelbare staatliche Straffälligenhilfe wird prinzipiell nie ausreichen; ihre Mittel und Möglichkeiten werden immer begrenzt sein.
Aus dieser Erkenntnis haben engagierte Kölner Bürgerinnen und Bürger bereits 1958 den Förderverein Bewährungshilfe Köln e.V. gegründet. Er ist ein als gemeinnützig anerkannter Zusammenschluss von rund 70 Kölner Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel, die staatliche Bewährungshilfe bei der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen zu unterstützen und zu ergänzen.